Bedingungen der verlängerten Garantie

1. Anbieter der verlängerten Garantie
Anbieter der verlängerten Garantie ist DIESELCONTROL s.r.o.

2. Was ist die verlängerte Garantie
Die verlängerte Garantie ist eine freiwillige kostenpflichtige Dienstleistung, die über die gesetzlichen Rechte des Käufers aus mangelhafter Leistung hinaus gewährt wird.
Diese verlängerte Garantie beschränkt oder ersetzt nicht die gesetzlichen Rechte des Käufers gegenüber dem Verkäufer.

3. Laufzeit
Wird für ein Produkt die Dienstleistung „Verlängerung der Garantie um 1 Jahr“ erworben, gewährt der Verkäufer dem Käufer eine verlängerte Garantie, sodass die gesamte Deckungsdauer 36 Monate ab Übernahme der Ware beträgt, sofern beim jeweiligen Produkt nichts anderes angegeben ist.
Die verlängerte Garantie gilt nach Ablauf der gesetzlichen 24-monatigen Mängelhaftung, also in der Regel vom 25. bis zum 36. Monat ab Übernahme der Ware.

4. Für welche Waren sie gilt
Die verlängerte Garantie gilt nur für Produkte, bei denen diese Dienstleistung bei der Bestellung ausdrücklich erworben wurde und in der Bestellung, auf dem Steuerbeleg oder in der Garantiebestätigung aufgeführt ist.

5. Umfang der verlängerten Garantie
Die verlängerte Garantie gilt für Material- oder Verarbeitungsfehler, die sich bei üblicher und fachgerechter Verwendung des Produkts entsprechend seinem Verwendungszweck sowie den Montage- und Serviceanweisungen zeigen.

6. Was die Leistung aus der verlängerten Garantie umfasst
Im Falle einer anerkannten Reklamation aus der verlängerten Garantie wird der Anbieter nach seiner Wahl:

das Produkt kostenlos reparieren, oder
ein Ersatzprodukt oder ein funktional vergleichbares Teil liefern, oder
einen angemessenen Preisnachlass gewähren, oder
den für das reklamierte Produkt gezahlten Preis erstatten.

Die Wahl der Art der Erledigung obliegt dem Anbieter unter Berücksichtigung der Art des Mangels, der Verfügbarkeit des Teils und der wirtschaftlichen Angemessenheit der Lösung.

7. Ausschlüsse von der verlängerten Garantie
Die verlängerte Garantie gilt insbesondere nicht für:

den gewöhnlichen Verschleiß des Produkts,
Mängel oder Schäden, die durch unsachgemäße Montage, unsachgemäßen Eingriff, unsachgemäße Inbetriebnahme oder eine dem Verwendungszweck widersprechende Nutzung des Produkts verursacht wurden,
Mängel oder Schäden, die durch die Nichteinhaltung der Montage-, Service- oder Betriebshinweise verursacht wurden,
Mängel oder Schäden, die durch einen Defekt eines anderen Fahrzeugteils oder eines anderen Systembestandteils verursacht wurden, mit dem das reklamierte Produkt zusammenarbeitet,
Mängel oder Schäden, die durch die Verwendung ungeeigneten, minderwertigen oder kontaminierten Kraftstoffs, ungeeigneter Additive oder Betriebsflüssigkeiten verursacht wurden,
Mängel oder Schäden, die durch mechanische Beschädigung, Havarie, Unfall, Brand, Wasser, Korrosion, Überspannung, Kurzschluss oder einen anderen äußeren Einfluss verursacht wurden,
Mängel oder Schäden, die durch Veränderung des Produkts, das Brechen von Plomben, Demontage oder eine von einer nicht autorisierten Person durchgeführte Reparatur verursacht wurden.

8. Verunreinigung des Kraftstoffsystems
Die verlängerte Garantie gilt nicht für Mängel oder Schäden, die infolge von Verschmutzungen oder Kontamination des Kraftstoffsystems entstehen.
Als solche Fälle gelten insbesondere das Vorhandensein von:

Metallpartikeln,
Wasser im Kraftstoff,
Korrosion,
Paraffin, Schlamm, Ablagerungen oder anderen Feststoffpartikeln,
biologischer Kontamination,
Verwechslung oder Verunreinigung des Kraftstoffs.

Die verlängerte Garantie gilt ferner nicht in Fällen, in denen bei der Montage oder nach einem Defekt des Kraftstoffsystems keine entsprechende Kontrolle, Reinigung oder Reparatur der zusammenhängenden Teile des Kraftstoffsystems durchgeführt wurde, insbesondere des Tanks, der Leitungen, der Filterung, des Rails, der Pumpe, der Injektoren und weiterer angeschlossener Teile.

9. Weitere Ausschlüsse speziell für Dieselkomponenten
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, gilt die verlängerte Garantie nicht für Mängel oder Schäden, die verursacht wurden durch:

unterlassenen Austausch des Kraftstofffilters bei der Montage,
unterlassene vorgeschriebene Spülung oder Reinigung des Systems nach einem vorherigen Defekt,
fehlerhafte Codierung, Adaption oder Einstellung des Teils,
Defekte der Fahrzeugelektrik, des Steuergeräts oder der Sensorik,
Verwendung des Produkts in einem Fahrzeug, für das es nicht bestimmt ist.

10. Voraussetzungen für die Geltendmachung der verlängerten Garantie
Der Käufer ist verpflichtet, bei der Geltendmachung einer Reklamation aus der verlängerten Garantie folgende Unterlagen vorzulegen:

den Kaufbeleg des Produkts,
den Nachweis über den Erwerb der verlängerten Garantie,
die Identifikation des Fahrzeugs und des Produkts,
eine Beschreibung des Mangels und der Umstände seines Auftretens,
auf Verlangen auch einen Nachweis über die fachgerechte Montage, den Filterwechsel, die Reinigung des Kraftstoffsystems oder weitere Serviceunterlagen im Zusammenhang mit dem reklamierten Mangel.

Das Nichtvorlegen der erforderlichen Unterlagen kann zur Ablehnung der Reklamation führen, wenn ohne diese Unterlagen nicht beurteilt werden kann, ob die Voraussetzungen der verlängerten Garantie erfüllt sind.

11. Art der Geltendmachung
Eine Reklamation aus der verlängerten Garantie kann per E-Mail an info@diesel-control.cz, telefonisch unter +420 777 904 042 oder persönlich / durch Zusendung an die Adresse des Anbieters geltend gemacht werden.
Der Käufer ist verpflichtet, das Produkt sauber, vollständig und sicher verpackt zu liefern.

12. Beurteilung der Reklamation
Der Anbieter ist berechtigt, das reklamierte Produkt fachgerecht zu prüfen, zu zerlegen, zu diagnostizieren und die Ursache des Mangels zu beurteilen, einschließlich der Feststellung einer Kontamination des Kraftstoffsystems oder anderer äußerer Schadensursachen.

13. Verhältnis zu den gesetzlichen Rechten des Käufers
Diese verlängerte Garantie wird über die gesetzlichen Rechte des Käufers hinaus gewährt und beschränkt diese Rechte in keiner Weise.
Die Rechte des Käufers aus der gesetzlichen Mängelhaftung bleiben hiervon unberührt.

14. Schlussbestimmungen
Diese Bedingungen gelten ab 1.1.2026.
Die aktuelle Fassung der Bedingungen ist auf der Website des Verkäufers verfügbar und wird dem Käufer spätestens bei der Übernahme der Sache in Textform zur Verfügung gestellt. Bei einer freiwilligen Garantie ist es zweckmäßig, die Bedingungen auch in der Garantiebestätigung aufzuführen und vor dem Kauf ihren Umfang sowie das Verfahren zu ihrer Geltendmachung klar anzugeben.

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