Geschäftsbedingungen für Reparaturen
DIESELCONTROL s.r.o.
Identifikationsnummer: 04741587
USt-IdNr.: CZ04741587
mit Sitz in U kněžské louky 2125/51, Žižkov, 130 00 Prag 3
eingetragen im Handelsregister, geführt vom Stadtgericht in Prag, Abteilung C, Einlage 252945
Niederlassung und Adresse für die Annahme von Aufträgen, Reklamationen, Rückgaben von Sachen und allgemeine Korrespondenz:
Na Kocandě 31, 412 01 Litoměřice
Kontaktdaten:
E-Mail: info@diesel-control.cz
Telefon: +420 777 904 042
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Reparaturen (nachfolgend nur „AGB“) regeln die Rechte und Pflichten der Gesellschaft DIESELCONTROL s.r.o. als Auftragnehmer sowie der Person, die eine Reparatur, Diagnose, Prüfung, Instandsetzung oder eine damit zusammenhängende Serviceleistung als Auftraggeber bestellt.
Gültig ab: 9. 3. 2026
I. Präambel und Begriffsbestimmungen
1.1 Geltungsbereich der AGB
Diese AGB gelten für Reparaturen, Diagnosen, Prüfungen, Instandsetzungen und damit zusammenhängende Serviceleistungen, die von unternehmerisch und nichtunternehmerisch tätigen Personen bestellt werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
1.2 Verbindlichkeit der AGB
Diese AGB sind für alle Leistungen verbindlich, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt. Der Auftraggeber bestätigt die Kenntnisnahme dieser AGB insbesondere durch die Unterzeichnung des Auftragsformulars, die Bestätigung eines Preisangebots, das Absenden einer Bestellung per E-Mail oder durch eine andere nachweisbare Zustimmung zur Bestellung.
1.3 Veröffentlichung der AGB
Diese AGB sind auf den Webseiten des Auftragnehmers www.diesel-control.eu und www.diesel-control.cz veröffentlicht und liegen auch in der Betriebsstätte des Auftragnehmers aus.
1.4 Auftragnehmer
„Auftragnehmer“ bezeichnet die im Kopf dieser AGB identifizierte Gesellschaft DIESELCONTROL s.r.o.
1.5 Auftraggeber
„Auftraggeber“ oder „Kunde“ bezeichnet die Person, die eine Sache zur Reparatur übergibt oder beim Auftragnehmer eine Diagnose, Prüfung, Reparatur, Instandsetzung oder eine andere Serviceleistung bestellt.
1.6 Vertreter des Auftraggebers
„Vertreter des Auftraggebers“ bezeichnet die Person, die im Namen des Auftraggebers handelt, insbesondere ein Bevollmächtigter, Arbeitnehmer oder eine andere beauftragte Person. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Nachweis der Identität und der Berechtigung zum Handeln für den Auftraggeber in dem für den Abschluss und die Erfüllung des Vertrags erforderlichen Umfang zu verlangen.
1.7 Auftragsformular
„Auftragsformular“ bezeichnet das Formular des Auftragnehmers, das insbesondere als Bestätigung der Übernahme der Sache, Spezifikation der bestellten Leistungen, Auftragsnachweis sowie als Vertrag oder Bestätigung des Vertragsschlusses dient.
1.8 Vertrag
„Vertrag“ bezeichnet einen Reparaturvertrag oder einen anderen Werkvertrag, der zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber geschlossen wird und dessen Gegenstand insbesondere die Diagnose, Prüfung, Reparatur, Instandsetzung oder ein anderer Serviceeingriff an der übergebenen Sache ist.
1.9 Sache
„Sache“ bezeichnet insbesondere einen Injektor, eine Hochdruckpumpe, eine Rail-Leiste, ein Regelventil, einen Sensor, eine Düse oder eine andere Komponente des Diesel-Einspritzsystems, die Gegenstand einer Diagnose, Prüfung, Reparatur oder Instandsetzung ist.
1.10 Betriebsstätte des Auftragnehmers
„Betriebsstätte des Auftragnehmers“ bezeichnet die Betriebsstätte an der Adresse Na Kocandě 31, 412 01 Litoměřice, sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
1.11 Kontaktdaten des Auftragnehmers
Die Kontaktdaten des Auftragnehmers sind im Kopf dieser AGB aufgeführt.
1.12 Bürgerliches Gesetzbuch
„Bürgerliches Gesetzbuch“ bezeichnet das Gesetz Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, in der jeweils geltenden Fassung.
1.13 Art der Kommunikation
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können die Parteien zur Genehmigung des Preises, des Reparaturumfangs, des Termins, zur Ergänzung des Auftrags und für weitere betriebliche Vorgänge auch E-Mail-Kommunikation oder andere nachweisbare Textkommunikation verwenden.
II. Entstehung des Vertragsverhältnisses
2.1 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt insbesondere zustande durch:
Unterzeichnung des Auftragsformulars durch den Auftraggeber und den Auftragnehmer,
Bestätigung des Preisangebots durch den Auftraggeber,
Annahme einer E-Mail-Bestellung oder einer anderen Textbestellung durch den Auftragnehmer,
gegebenenfalls durch die Übernahme der Sache und die Bestätigung des Auftrags durch den Auftragnehmer.
2.2 Berechtigung zum Handeln
Es wird davon ausgegangen, dass die Person, die die Sache zur Reparatur übergibt und die Leistung bestellt, berechtigt ist, für den Auftraggeber zu handeln. Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Zweifel den Nachweis der Identität und der Berechtigung zum Handeln zu verlangen.
2.3 Identifizierung der Person
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei der Übernahme und bei der Herausgabe der Sache die Identifikations- und Kontaktdaten der handelnden Person in dem Umfang zu erfassen, der für den Abschluss und die Erfüllung des Vertrags, den Schutz der Rechte des Auftragnehmers und die Führung der Auftragsdokumentation erforderlich ist.
2.4 Verbraucher und Beginn der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist
Ist der Auftraggeber Verbraucher und wird der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers geschlossen, darf der Auftragnehmer mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist nur auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers in Textform beginnen. Der Verbraucher nimmt zur Kenntnis, dass:
er, wenn er vor vollständiger Erbringung der Dienstleistung von einem solchen Vertrag zurücktritt, verpflichtet ist, einen anteiligen Teil des Preises für die bereits erbrachte Leistung zu zahlen,
das Recht zum Rücktritt erst dann erlischt, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und der Verbraucher zuvor ordnungsgemäß belehrt wurde.
III. Preis der Reparatur und Diagnose
3.1 Vorläufiger Preis
Soweit dies bei der Übernahme der Sache möglich ist, kann im Auftragsformular ein vorläufiger Preis für die Reparatur, Diagnose oder eine andere Leistung angegeben werden. Dieser Preis ist unverbindlich, sofern er nicht ausdrücklich als Festpreis vereinbart wurde.
3.2 Falls der Preis im Voraus nicht bestimmt werden kann
Kann bei Annahme des Auftrags kein vorläufiger Preis bestimmt werden, insbesondere wegen der Notwendigkeit von Demontage, Messung, Diagnose oder Prüfung, teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber den Preis oder eine Preisschätzung nach Durchführung der erforderlichen Maßnahmen nachträglich mit.
3.3 Änderung des Umfangs und des Preises
Zeigt sich im Verlauf der Diagnose oder Reparatur, dass weitere Maßnahmen oder ein höherer Preis gegenüber der ursprünglichen Schätzung erforderlich sind, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber darüber unverzüglich. Äußert sich der Auftraggeber nicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb der in der Mitteilung des Auftragnehmers genannten Frist, gilt dies als Zustimmung zur Änderung des Preises und des Leistungsumfangs, sofern dies dem Gesetz und der Art des konkreten Rechtsverhältnisses entspricht. Bei Verbrauchern verfährt der Auftragnehmer im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über einen nach Schätzung bestimmten Preis.
3.4 Ablehnung der Reparatur nach Diagnose
Stimmt der Auftraggeber nach Durchführung der Diagnose, Demontage, Prüfungen oder Preisbeurteilung der vorgeschlagenen Reparatur nicht zu, ist er verpflichtet, die bereits durchgeführten Leistungen zu bezahlen, insbesondere Diagnose, Prüfung, Demontage, Messung, Reinigung und gegebenenfalls den Wiederzusammenbau der Sache, sofern diese Leistungen erbracht wurden.
3.5 Wiederzusammenbau ohne Durchführung der Reparatur
Verlangt der Auftraggeber nach Feststellung der Mängel die Rückgabe der Sache ohne Durchführung der vorgeschlagenen Reparatur, nimmt er zur Kenntnis, dass der Wiederzusammenbau, sofern technisch möglich, gemäß der aktuellen Preisliste des Auftragnehmers gesondert berechnet wird. Der Auftraggeber nimmt ferner zur Kenntnis, dass die Sache nach Demontage und Zerlegung nicht immer ohne Eingriff oder ohne Verlust bestimmter Eigenschaften in den ursprünglichen Zustand versetzt werden kann.
3.6 Preisannahme
Die Genehmigung des Preises oder die Erweiterung des Auftragsumfangs kann insbesondere durch Unterzeichnung des Auftragsformulars, Unterzeichnung des Preisangebots, per E-Mail oder durch andere nachweisbare Textkommunikation erfolgen.
3.7 Anzahlung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Auftraggeber eine angemessene Anzahlung zu verlangen, insbesondere bei Aufträgen mit höherem Wert, bei der Bestellung spezieller Teile, bei einer Instandsetzung im Austauschverfahren oder bei einem nicht standardmäßigen Auftrag.
3.8 Frist bei Zahlung einer Anzahlung
Ist die Zahlung einer Anzahlung Voraussetzung für den Beginn oder die Fortsetzung der Reparatur, läuft der vereinbarte Reparaturtermin erst ab Gutschrift der Anzahlung auf dem Konto des Auftragnehmers, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
IV. Umfang und Durchführung der Reparatur
4.1 Umfang der Reparatur
Die Reparatur, Diagnose oder andere Leistung wird in dem im Auftragsformular, Preisangebot oder in einer anderen nachweisbaren Auftragsbestätigung vereinbarten Umfang durchgeführt.
4.2 Ersatzteile
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftragnehmer im Falle der Nichtverfügbarkeit originaler Ersatzteile nach Absprache mit dem Auftraggeber Ersatzteile gleichwertiger Qualität verwenden kann.
4.3 Nachträglich festgestellte Mängel
Ergibt sich bei der Durchführung der Reparatur die Notwendigkeit einer anderen oder zusätzlichen Reparatur, weist der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darauf hin und stimmt das weitere Vorgehen mit ihm ab.
4.4 Ausgetauschte Teile
Der Auftraggeber ist verpflichtet, spätestens bei Übergabe der Sache zur Reparatur mitzuteilen, ob er die Rückgabe der ausgetauschten Teile verlangt. Sofern dies nicht im Voraus vereinbart wurde, gilt, dass die ausgetauschten Teile in das Eigentum des Auftragnehmers übergehen, es sei denn, die Art der Sache oder eine besondere Vereinbarung schließen dies aus.
4.5 Reparatur im Austauschverfahren
Bei einer Instandsetzung oder Reparatur im Austauschverfahren ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, die ursprünglichen beschädigten oder mangelhaften Teile zurückzugeben, sofern die Lieferung eines Austauschteils vereinbart wurde.
4.6 Reparaturen nach Weisung des Auftraggebers
Besteht der Auftraggeber trotz Hinweis des Auftragnehmers auf einer teilweisen, nicht standardmäßigen oder technisch weniger geeigneten Reparatur, auf der Verwendung eigener Teile, auf der Wiederverwendung bestimmter verschlissener Teile oder auf einem anderen atypischen Vorgehen, trägt er die damit verbundenen Risiken in dem Umfang, in dem er auf diese Risiken hingewiesen wurde.
4.7 Übernahme der reparierten Sache durch eine andere Person
Wird die Sache nach der Reparatur von einer anderen Person als derjenigen übernommen, die den Auftrag erteilt hat, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Nachweis ihrer Identität und ihrer Berechtigung zur Übernahme der Sache zu verlangen.
V. Termin der Fertigstellung der Reparatur
5.1 Fertigstellungstermin
Ist der Fertigstellungstermin als verbindlich angegeben, wird sich der Auftragnehmer in angemessenem Umfang um seine Einhaltung bemühen. Ist der Termin nicht als verbindlich bezeichnet, wird er nur unverbindlich angegeben.
5.2 Änderung des Termins
Ändern sich der Arbeitsumfang oder die Verfügbarkeit von Teilen oder werden weitere Mängel festgestellt, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Termin angemessen zu verlängern. Über die Terminänderung und deren Gründe informiert er den Auftraggeber unverzüglich.
VI. Ausführung des Werks und Übernahme der Sache
6.1 Ausführung des Werks
Das Werk ist ausgeführt, wenn es fertiggestellt und dem Auftraggeber übergeben wurde.
6.2 Überprüfung der Funktionsfähigkeit
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass bei Reparaturen von Injektoren, Pumpen und weiteren Präzisionsteilen des Kraftstoffsystems deren Funktion im realen Betrieb eines Fahrzeugs oder einer Maschine in der Betriebsstätte des Auftragnehmers nicht immer vorgeführt werden kann. Die ordnungsgemäße Funktion des reparierten oder geprüften Teils wird insbesondere auf einem Prüfstand überprüft; das Ergebnis kann ein Prüf- oder Messprotokoll sein.
6.3 Aufforderung zur Übernahme
Nach Abschluss der Reparatur oder einer anderen Leistung fordert der Auftragnehmer den Auftraggeber zur Übernahme der Sache auf und setzt ihm eine angemessene Frist zur Übernahme und Bezahlung des Preises.
6.4 Übergabe der Sache
Bei der Übergabe der Sache kann ein Übergabeprotokoll, eine Bestätigung des Auftragsformulars oder ein anderes Dokument erstellt werden, in dem insbesondere der Leistungsumfang, der Preis, das Übergabedatum und etwaige Vorbehalte des Auftraggebers angegeben werden.
6.5 Nichtübernahme der Sache und Lagerung
Nimmt der Auftraggeber die Sache auch innerhalb der gesetzten Frist nicht ab, ist der Auftragnehmer berechtigt, angemessene Lagerkosten gemäß der aktuellen Preisliste zu berechnen, sofern der Auftraggeber zuvor auf diese Möglichkeit hingewiesen wurde.
VII. Bezahlung des Reparaturpreises
7.1 Fälligkeit des Preises
Der Anspruch des Auftragnehmers auf Zahlung des Preises entsteht mit der Ausführung des Werks. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Preis bei Übernahme der Sache fällig.
7.2 Rechnung mit Zahlungsfrist
Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber die Zahlung des Preises auf Grundlage einer Rechnung mit Zahlungsfrist ermöglichen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Zahlungsfrist der Rechnung 7 Kalendertage ab ihrem Ausstellungsdatum.
7.3 Elektronischer Steuerbeleg
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Steuerbeleg in elektronischer Form übersandt werden kann.
7.4 Eigentumsvorbehalt an verwendeten Teilen
Sämtliche neuen Teile, Austauschteile und Zubehörteile, die im Rahmen des Auftrags verwendet wurden, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrags im Eigentum des Auftragnehmers, soweit die Natur der Sache dies zulässt.
VIII. Zurückbehaltungsrecht, Lagerung und Selbsthilfeverkauf
8.1 Zurückbehaltungsrecht
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Sache zur Sicherung seiner fälligen Forderung gegen den Auftraggeber im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften zurückzubehalten.
8.2 Benachrichtigung über die Zurückbehaltung
Macht der Auftragnehmer von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch, informiert er den Auftraggeber darüber unverzüglich.
8.3 Nichtabholung der Sache
Holt der Auftraggeber die Sache nicht unverzüglich ab, nachdem das Werk fertiggestellt sein sollte oder nachdem er über die Fertigstellung des Werks benachrichtigt wurde, kann der Auftragnehmer die Sache nach Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen in geeigneter Weise auf Rechnung des Auftraggebers verkaufen.
8.4 Nachfrist vor dem Verkauf
Sofern die Art der Sache dem nicht entgegensteht, benachrichtigt der Auftragnehmer den Auftraggeber vor dem beabsichtigten Verkauf und setzt ihm eine Nachfrist zur Abholung der Sache, die nicht kürzer als ein Monat sein darf.
8.5 Abrechnung des Erlöses
Der Erlös aus dem Verkauf wird zur Deckung der Verkaufskosten, Lagerkosten und fälligen Forderungen des Auftragnehmers verwendet; ein etwaiger Restbetrag wird dem Auftraggeber ausgezahlt, sofern dies die Art und die Umstände des Falles zulassen.
IX. Haftung für Mängel und Reklamationen
9.1 Allgemeine Regelung
Die Haftung des Auftragnehmers für Mängel des Werks richtet sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Das Werk weist einen Mangel auf, wenn es nicht dem Vertrag entspricht.
9.2 Anzeige des Mangels
Der Auftraggeber ist verpflichtet, einen Mangel unverzüglich anzuzeigen, nachdem er ihn festgestellt hat oder bei gehöriger Aufmerksamkeit hätte feststellen müssen.
9.3 Frist zur Geltendmachung von Rechten aus Mängeln
Das Gericht spricht dem Auftraggeber Rechte aus mangelhafter Leistung nicht zu, wenn der Auftraggeber die Mängel nicht unverzüglich nach ihrer Feststellung oder nach dem Zeitpunkt, zu dem er sie bei gehöriger Aufmerksamkeit hätte feststellen müssen, spätestens jedoch innerhalb von zwei Jahren ab Übergabe des Werks, anzeigt und der Auftragnehmer die verspätete Geltendmachung einwendet.
9.4 Reklamation eines Verbrauchers
Ist der Auftraggeber Verbraucher, wird die Reklamation einschließlich der Mangelbeseitigung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag ihrer Geltendmachung erledigt, sofern die Parteien keine längere Frist vereinbaren.
9.5 Geltendmachung einer Reklamation
Die Reklamation wird insbesondere geltend gemacht:
persönlich oder per Post in der Betriebsstätte des Auftragnehmers,
per E-Mail an info@diesel-control.cz,
gegebenenfalls auf andere nachweisbare Weise.
Soweit dies für die Beurteilung der Reklamation erforderlich ist, ist der Auftraggeber verpflichtet, die reklamierte Sache dem Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen.
9.6 Wahl des Rechts aus mangelhafter Leistung
Die Rechte des Auftraggebers aus mangelhafter Leistung richten sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch unter Berücksichtigung der Art des Werks und dessen, ob der Auftraggeber Verbraucher oder Unternehmer ist.
9.7 Typische Gründe für die Nichtanerkennung einer Reklamation
Eine Reklamation muss insbesondere dann nicht anerkannt werden, wenn eine fachliche Beurteilung nachweist, dass der reklamierte Mangel:
nicht mit der durchgeführten Reparatur oder dem verwendeten Teil zusammenhängt,
durch unsachgemäße Montage oder Demontage entstanden ist,
durch den Betrieb in einem kontaminierten oder anderweitig ungeeigneten Kraftstoffsystem entstanden ist,
durch die Verwendung ungeeigneten oder verunreinigten Kraftstoffs entstanden ist,
durch die Nichteinhaltung von Montage-, Service- oder Betriebshinweisen entstanden ist,
durch Eingriff eines Dritten nach Durchführung der Reparatur entstanden ist,
dem gewöhnlichen Verschleiß oder einem anderen Umstand entspricht, für den der Auftragnehmer nicht haftet.
9.8 Keine vertragliche Garantie, sofern nicht vereinbart
Der Auftragnehmer gewährt keine vertragliche Beschaffenheitsgarantie, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
9.9 Schriftlich gewährte Garantie
Gewährt der Auftragnehmer eine Beschaffenheitsgarantie, teilt er spätestens bei Übergabe der Sache deren Dauer und die Bedingungen ihrer Geltendmachung mit.
X. Besondere Bestimmungen für Präzisionsteile des Common-Rail- und Kraftstoffsystems
10.1 Fachgerechte Montage
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass Injektoren, Hochdruckpumpen, Rail-Leisten, Regelventile und weitere Präzisionsteile des Kraftstoffsystems ausschließlich für die fachgerechte Montage bestimmt sind.
10.2 Voraussetzungen für ordnungsgemäße Montage und Betrieb
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass für die ordnungsgemäße Funktion reparierter oder instandgesetzter Teile in der Regel insbesondere Folgendes erforderlich ist:
Reinigung oder erforderlichenfalls Austausch des Kraftstofftanks,
Reinigung aller Kraftstoffleitungen und Ersatz ungeeigneter Schläuche,
Verwendung eines neuen Kraftstofffilters in entsprechender Qualität,
Reinigung oder erforderlichenfalls Austausch der Rail-Leiste und der damit zusammenhängenden Anschlüsse,
Überprüfung der Hochdruckpumpe und weiterer zusammenhängender Komponenten,
Sicherstellung der Sauberkeit und Entlüftung des Kraftstoffsystems,
Eintragung der Kalibriercodes der Injektoren in das Steuergerät, sofern das konkrete System dies erfordert,
Durchführung weiterer im Protokoll, in der Montageanleitung oder in den Anweisungen des Auftragnehmers aufgeführter Maßnahmen.
10.3 Kontamination des Systems
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass bereits ein kurzfristiger Betrieb eines reparierten oder instandgesetzten Teils in einem kontaminierten Kraftstoffsystem zu dessen Beschädigung führen kann. Für solche Schäden haftet der Auftragnehmer nicht.
10.4 Eingriff eines Dritten
Die Haftung des Auftragnehmers für Mängel erlischt in dem Umfang, in dem der Auftraggeber oder ein Dritter ohne Zustimmung des Auftragnehmers nach der Reparatur in die reparierte Sache eingegriffen hat.
XI. Vertragsstrafen und Kosten
11.1 Zahlungsverzug
Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung des Preises in Verzug, hat der Auftragnehmer Anspruch auf den gesetzlichen Verzugszins, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
11.2 Lagerkosten
Befindet sich der Auftraggeber mit der Übernahme der Sache in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, angemessene und nachweisbare Lagerkosten gemäß der aktuellen Preisliste zu verlangen.
11.3 Schadensersatz
Das Recht des Auftragnehmers auf Schadensersatz bleibt hiervon unberührt.
XII. Verbraucherstreitigkeiten und ADR
12.1 Außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten
Ist der Auftraggeber Verbraucher, ist für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus dem Vertrag die Tschechische Handelsinspektion zuständig, Štěpánská 567/15, 120 00 Prag 2, Identifikationsnummer: 000 20 869, Internetadresse: www.coi.cz.
XIII. Schutz personenbezogener Daten
13.1 Verarbeitung personenbezogener Daten
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und gegebenenfalls seines Vertreters in dem für den Abschluss und die Erfüllung des Vertrags, die Führung der Auftragsdokumentation, die Bearbeitung von Reklamationen, die Erfüllung gesetzlicher Pflichten und den Schutz berechtigter Interessen des Auftragnehmers erforderlichen Umfang.
13.2 Detaillierte Informationen
Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in einem gesonderten Dokument „Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten“ aufgeführt, das auf den Webseiten des Auftragnehmers veröffentlicht ist.
XIV. Schlussbestimmungen
14.1 Änderung der AGB
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern. Eine Änderung der AGB berührt keine Verträge, die vor Inkrafttreten der neuen Fassung geschlossen wurden.
14.2 Ausschluss fremder Bedingungen
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn der Auftragnehmer sie ausdrücklich und schriftlich annimmt.
14.3 Anwendbares Recht
Rechtsverhältnisse, die durch diese AGB nicht geregelt sind, unterliegen dem Recht der Tschechischen Republik, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
14.4 Salvatorische Klausel
Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar, berührt dies die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
14.5 Angemessenheit und Auslegung
Ist der Auftraggeber Verbraucher, gelten diese AGB stets nur in dem Umfang, in dem sie nicht im Widerspruch zu zwingenden verbraucherschützenden gesetzlichen Bestimmungen stehen.
14.6 Wirksamkeit
Diese AGB treten am 9. 3. 2026 in Kraft und ersetzen die vorherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Reparaturen.

